Fragen und Antworten zu Nachteilsausgleichen

Müssen Schwerbehinderte Menschen Kontoführungsgebühren bezahlen? Muss ein Girokonto von der Bank kostenfrei angeboten werden?

Banken sind nicht verpflichtet schwerbehinderten Menschen ein kostenfreies Bankkonto ohne Kontoführungsgebühren einzurichten. Ein entsprechender rechtlicher Nachteilsausgleich besteht nicht. Unabhängig davon gibt es Geldinstitute die kostenfreie Konten anbieten.


Gibt es bei Mobilfunk-Tarifen (Handyverträge) Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen?

Die deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefonica O2 bieten aktuell keine Tarife mit Rabatten und Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis an. Kunden die noch Verträge mit Ermäßigungen haben, behalten diese Rabattierung bei.


Welche Versicherung bietet Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung an?

Derzeit bietet kein deutsches Versicherungsunternehmen Rabatte und Ermäßigungen bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Menschen mit Behinderung an.


Im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen H für Hilflos eingetragen. Kann ich damit eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen? 

Für die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr ist das Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises notwendig. Das Merkzeichen H ist nicht ausreichend und Berechtigt nicht dazu eine Begleitperson mitzunehmen.


Was muss ich machen, wenn ich die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte?

Die folgenden zwei Punkte gelten nur bei Merkzeichen G oder Gl. Bei Merkzeichen aG, H oder Bl sind die beiden Punkte nicht erforderlich!

  1. Beim Versorgungsamt ist zunächst ein Beiblatt ohne Wertmarke anzufordern
  2. Sofern der schwerbehinderte Mensch bereits ein Beiblatt mit Wertmarke besitzt, ist dieses vorher an das Versorgungsamt zurück zugeben.

Für die Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung (Merkzeichen G oder Gl: Ermäßigung um 50%, Merkzeichen aG, H oder Bl: Befreiung) sind folgende Schritte außerdem notwendig:

  1. Schriftlichen Antrag, zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, beim Zoll einreichen. Der Antrag wird auch von jeder Zolldienststelle entgegen genommen.
  2. Bei Merkzeichen G oder Gl zusätzlich eine Kopie des Beiblatts ohne Wertmarke einreichen.
  3. Der Antrag kann formlos erfolgen oder es kann das Formular unter formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=3809 von der Zollverwaltung verwendet werden.