Fragen und Antworten zu Nachteilsausgleichen

Gibt es bei Mobilfunk-Tarifen (Handyverträge) Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen?

Die deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefonica O2 bieten aktuell keine Tarife mit Rabatten und Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis an. Kunden die noch Verträge mit Ermäßigungen haben, behalten diese Rabattierung bei.


Was muss ich machen, wenn ich die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte?

Die folgenden zwei Punkte gelten nur bei Merkzeichen G oder Gl. Bei Merkzeichen aG, H oder Bl sind die beiden Punkte nicht erforderlich!

  1. Beim Versorgungsamt ist zunächst ein Beiblatt ohne Wertmarke anzufordern
  2. Sofern der schwerbehinderte Mensch bereits ein Beiblatt mit Wertmarke besitzt, ist dieses vorher an das Versorgungsamt zurück zugeben.

Für die Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung (Merkzeichen G oder Gl: Ermäßigung um 50%, Merkzeichen aG, H oder Bl: Befreiung) sind folgende Schritte außerdem notwendig:

  1. Schriftlichen Antrag, zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, beim Zoll einreichen. Der Antrag wird auch von jeder Zolldienststelle entgegen genommen.
  2. Bei Merkzeichen G oder Gl zusätzlich eine Kopie des Beiblatts ohne Wertmarke einreichen.
  3. Der Antrag kann formlos erfolgen oder es kann das Formular unter formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=3809 von der Zollverwaltung verwendet werden.