Teilhabeausweis

Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)
Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)

Derzeit läuft eine Diskussion, ob der Schwerbehindertenausweis in Teilhabeausweis unbenannt werden soll und somit der Aspekt der Teilhabe stärker in den Vordergrund gerückt werden soll. In den Selbsthilfeverbänden und unter Menschen mit Behinderungen laufen dazu kontroverse Diskussionen — von sinnvoll bis unnötig.

Bereits zur Einführung des Schwerbehindertenausweises im Bankkartenformat wurde vom Gesetzgeber die Umbenennung im Sommer 2012 diskutiert. Die Umbenennung wurde jedoch abgelehnt, da das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), als Rechtsgrundlage, von „Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch“ spricht – die Kurzform ist daher „Schwerbehindertenausweis“ (Bundesrat Drucksache 184/12: Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung).

Seit einiger Zeit gibt es eine weitere Diskussion um die Benennung als „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“, aufgrund einer Initiative eines jungen Mädchens aus Norddeutschland.

An dieser Stelle finden Sie einige Berichte zu dem Thema: