Der Schwerbehindertenausweis

Ausweis

Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)
Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)

Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behindeung und die festgestelten gesundheitlichen Merkmale, als  Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe grün. Liegen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr vor (Merkzeichen G, Gl, H, aG oder Bl), wird der Ausweis zusätzlich halbseitig mit einem orangen Aufdruck versehen.


Identifikationskarte

Schwerbehindertenausweis (Rückseite)
Schwerbehindertenausweis (Rückseite)

Der Ausweis wird seit 2013 als Identifikationskarte im „Bankkarten“-Format ausgegeben. Vorher ausgestellte Schwerbehindertenausweise behalten im Rahmen der Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit. Es besteht keine Pflicht zum Umtausch.

Bei blinden Menschen wird die Zeichenfolge „sch-b-a“ in taktiler Form (Blindenschrift) aufgedruckt.


Lichtbild

Ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild auf dem Ausweis aufgedruckt. In besonders schwierigen Fällen (Haus kann nicht verlassen werden oder nur mit Krankentransport) kann auf Antrag der Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt werden. Bei Ausweisen ohne Lichtbild wird der Satz „ohne Lichtbild gültig“ eingetragen.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird in der Regel auf maximal 5 Jahre befristet. Sofern bei der Art der Behinderung sich keine Änderungen ergeben, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Bei Kindern wird der Ausweis auf das 10. Lebensjahr befristet. Bei einem Alter zwischen 10 und 15 Jahren, kann der Schwerbehindertenausweis bis zum 20. Lebensjahr befristet werden. Bei nichtdeutschen schwerbehinderten Menschen ist die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises maximal bis zum Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels, der Aufenthaltsgestattung oder der Arbeitserlaubnis festgelegt.
Die Gültigkeitsdauer wird als Monats- und Jahresangabe auf der Vorderseite des Ausweises eingetragen. Auf der Rückseite wird der Gültigkeitsbeginn eingetragen. Dies ist in der Regel der Tag der Antragstellung.


Rechtsgrundlagen