Beiblatt zum Ausweis/Wertmarke

Beiblatt zum Ausweis
Beiblatt zum Ausweis

Auf Antrag wird beim Versorgungsamt ein Beiblatt zum Ausweis ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vorliegen.

Der schwerbehinderte Mensch kann dann entweder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen. Für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ist zusätzlich eine Wertmarke erforderlich.

Wenn das Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ vorliegt, kann sowohl die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, als auch die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

Nähere Informationen zu diesen Nachteilsausgleichen sind auf den entsprechenden Informationsseiten zu finden:

Rechtsgrundlagen