Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis

Kann ich eine Kopie meines Schwerbehindertenausweis nutzen?

Der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke sind amtliche Dokumente. Da der Schwerbehindertenausweis, als auch das Beiblatt mit Wertmarke, personenbezogene Dokumente sind, kann das Verwenden von Kopien strafbar sein, da u.a. die Echtheit nicht geprüft werden kann (Im Gegensatz zum Führerschein gibt es bundesweites Register). Daher sind auch beglaubigte Kopien nicht zulässig. Ebenso besteht kein Anspruch auf Anerkennung des Nachweises der Schwerbehinderung gegenüber anderen Behörden oder Organisationen.


Mein Schwerbehindertenausweis wurde unbefristet ausgestellt. Bleibt das für immer oder kann trotzdem eine Prüfung statt finden?

Die Angabe „unbefristet“ bezeichnet die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. In der Regel wird der Feststellungsbescheid ohne zeitliche Befristung ausgestellt, jedoch kann dieser befristet sein.

Eine Überprüfung der Gegebenheiten kann durch das Versorgungsamt jederzeit, also auch bei unbefristeten Ausweisen, erfolgen.


Mein Schwerbehindertenausweis ist abgelaufen, wie erhalte ich einen neuen Ausweis? Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Für die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises muss kein neuer Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden. Der Antrag auf Verlängerung des Ausweises kann formlos beim zuständigen Versorgungsamt erfolgen. Das Versorgungsamt ist jedoch berechtigt den aktuellen Status über die bestehende Behinderung zu kontrollieren, dass das Amt kann neu Prüfen. Während dieses Vorganges hat man jedoch das Anrecht, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis entsprechend bis zum Abschluss des Verfahrens verlängert wird.


Mein Gesundheitszustand hat sich verbessert (z.B. Aufgrund einer Therapie oder einer Operation). Muss ich dies dem Versorgungsamt melden?

Bei einer eingetretenen Verbesserung des Gesundheitszustandes ist der behinderte Mensch verpflichtet, dies dem Versorgungsamt zu melden (§ 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 60 Absatz 1 SGB I).


Ich ziehe demnächst um. Sollte ich den Umzug dem Versorgungsamt melden?

Sie sollten nicht nur, sondern müssen! Melden Sie sich dazu beim zuständigen Versorgungsamt an ihren neuen Wohnort. Nehmen Sie unbedingt ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis und ggf. den Bescheid mit. Anhand der persönlichen Daten und dem Geschäftszeichen fordert das Amt ihre Akte beim bisherigen Versorgungsamt an. Eine Meldung beim bisherigen Versorgungsamt ist nicht nötig. Da ein neues Geschäftszeichen vergeben wird, wird der Schwerbehindertenausweis neu ausgegeben.


Ich habe mein Schwerbehindertenausweis beschädigt (z.B. in der Waschmaschine mit gewaschen) oder diesen verloren! Was muss ich tun?

Das Versorgungsamt kann ohne weiteres ein neuen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Dazu ist es jedoch hilfreich das Geschäftszeichen dabei zu haben. Dieses finden sie auch auf ihren Bescheid. Außerdem muss für die Neuausstellung ein Lichtbild vorgelegt werden (Ausnahme sind Kinder unter 10 Jahren).


Wie kann der Schwerbehindertenausweis geschützt werden?

Um den Schwerbehindertenausweis sowie das Beiblatt mit Wertmarke vor Abnutzung zu schützen, empfiehlt sich eine durchsichtige Kartenhülle. Diese sind u.a. in Schreibwarenhandel erhältlich.


Ich habe noch einen alten großen Schwerbehindertenausweis und möchte einen kleinen handlichen Ausweis im Kartenformat. Kann der Schwerbehindertenausweis umgetauscht werden?

Der Schwerbehindertenausweis kann jederzeit beim zuständigen Versorgungsamt gegen ein Ausweis im kleinen handlichen Kartenformat ähnlich einer Bankkarte umgetauscht werden. Der Umtausch ist formlos möglich, einzig ein neues aktuelles Passbild wird benötigt.


Kann ich den Antrag auf Schwerbehinderung online stellen?

Ein Antrag auf Feststellung der Behinderung kann beim zuständigen Versorgungsamt in der Regel auch online gestellt werden. Dazu werden Anträge oder Online-Plattformen von der Behörde bereitgestellt. Nähere Informationen dazu sind auf der Webseite des jeweiligen Amtes zu finden.