Schwerbehinderte Menschen werden von Mehrarbeit freigestellt, wenn sie dies gegenüber dem Arbeitgeber beantragen.
Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht.
Teilzeitbeschäftigte können sich auch von Mehrarbeit befreien lasssen. Hierbei wird ein Vergleich mit der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufgestellt. Die Überschreitung der persönlichen vereinbarten Teilarbeitszeit ist nicht maßgeblich.
Rechtsgrundlagen
- § 207 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
Mehrarbeit
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html