Zusätzlicher Urlaub

Urlaub am Strand. Foto: Marco Krings
Urlaub am Strand. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche.
Wenn es betriebliche oder tarifliche Regelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer gibt, die einen längeren Zusatzurlaub gewähren, gelten diese Regelungen.

Besteht das Arbeitsverhältnis nicht im gesamten Kalenderjahr oder die Schwerbehinderteneigenschaft wird erst im Laufe des Jahres festgestellt, erhält der schwerbehinderte Arbeitnehmer ein Zwölftel des Zusatzurlaubs pro vollen Beschäftigungsmonat. Bruchteile mit mindestens einem halben Tag werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.

Behinderte Menschen mit Gleichstellung können den Zusatzurlaub nicht in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen