Blindensendung

Briefkasten der Deutschen Post
Briefkasten der Deutschen Post. Foto: Marco Krings

Blinde Menschen können sogenannte Blindensendungen kostenfrei mit der Deutschen Post versenden.

Als Blindensendungen gelten:

  • Schriftstücke in Blindenschrift
  • Tonaufzeichnungen und Magnetträger, wenn der Versender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist (oder in dessen Auftrag gehandelt wird)
  • Papier für Aufzeichnungen in Blindenschrift, sofern der Absender eine Blindenanstalt ist und der Empfänger Blind ist

Die Sendung darf nicht verschlossen sein. Ebenso muss die Sendung Oberhalb der Anschrift den Vermerk „Blindensendung“ tragen. Im internationalen Verkehr muss der Vermerk „Blindensendung/Cécogramme“ lauten.

Auf der Webseite der Deutschen Post sind Angaben zu Größe und Gewicht der Sendung zu finden.

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