Blinde Menschen können sogenannte Blindensendungen kostenfrei mit der Deutschen Post versenden.
Als Blindensendungen gelten:
- Schriftstücke in Blindenschrift
- Tonaufzeichnungen und Magnetträger, wenn der Versender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist (oder in dessen Auftrag gehandelt wird)
- Papier für Aufzeichnungen in Blindenschrift, sofern der Absender eine Blindenanstalt ist und der Empfänger Blind ist
Die Sendung darf nicht verschlossen sein. Ebenso muss die Sendung Oberhalb der Anschrift den Vermerk „Blindensendung“ tragen. Im internationalen Verkehr muss der Vermerk „Blindensendung/Cécogramme“ lauten.
Auf der Webseite der Deutschen Post sind Angaben zu Größe und Gewicht der Sendung zu finden.
Weitere Informationen
- Deutsche Post AG
Blindensendung – Nationaler und internationaler Informationsversand für Blinde
deutschepost.de/de/b/blindensendung.html