1. Klasse im Eisenbahnverkehr

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „1 Kl“ können im Eisenbahnverkehr die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.

Sofern die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Personen in Anspruch genommen wird, die das Merkzeichen „1 Kl“ haben, wird kein zusätzlicher Fahrschein benötigt.

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