Verschiedene Gemeinden erheben für Ihre Kur- und Erholungseinrichtungen einen Kurbeitrag (Kurtaxe). In vielen Fällen werden schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson Ermäßigungen und/oder Befreiungen vom Kurbeitrag gewährt. Da der Kurbeitrag eine kommunale Abgabe ist, kann eine generelle Aussage über den Umfang und die Voraussetzungen nicht getroffen werden.
Bitte informieren Sie sich direkt bei den Gemeinden über mögliche Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung.