Mitnahme einer Begleitperson

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können im öffentlichen Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.
Dies gilt für alle Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE, Privatbahnen) und Fernverkehrs (ICE, IC, EC), für Fernbusse und Verkehrsmittel des Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen).
Detaillierte Informationen zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr finden Sie bei unserem Projekt ÖPNV-Info.

Viele öffentliche und private Einrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Tierparks, Veranstaltungszentren, Museen) gewähren einer Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt. Dies ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen und öffentlichen Stellen. Es gibt keine rechtliche Pflicht einer Begleitperson Vergünstigungen zu gewähren.

Rechtsgrundlagen