Entfernungspauschale bei der Einkommensteuer

Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Kosten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstelle können somit bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Schwerbehinderte Menschen,

  • mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder
  • mit Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von mindestens 50

können die tatsächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten ansetzen.

Rechtsgrundlagen