Freibetrag beim Wohngeld

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum (Eigentum) geleistet. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom verfügbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder.

Schwerbehinderte Menschen,

  • mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben oder
  • mit einem Grad der Behinderung unter 100 haben, aber Pflegebedürftig ( SGB XI) sind, sowie häuslich oder teilstationär Gepflegt werden (auch Kurzzeitpflege),

erhalten einen Freibetrag von 1.800 € auf das anzurechnende Gesamteinkommen (Summe des Jahreseinkommens).

Haushaltsmitglieder, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind oder nach dem Bundesentschädigungsgesetzes gleichgestellt sind, erhalten einen Freibetrag in Höhe von 750 € auf das anzurechnende Gesamteinkommen.

Die Freibeträge werden für jedes Familienmitglied gewährt, welches einer der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

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