Ausführliche Informationen zu den Steuerfreibeträgen für die Einkommensteuer, insbesondere zu den Voraussetzungen, finden Sie auf unserer Informationsseite.
- Mein Schwerbehindertenausweis wurde rückwirkend geändert oder neu ausgestellt. Kann ich dies bei der Einkommensteuererklärung auch noch nachträglich angeben und den Freibetrag geltend machen?
- Obwohl ich einen Behindertenfreibetrag habe, wird mir bei der Gehaltsabrechnung dennoch Lohnsteuer abgezogen. Warum wird der monatliche Pauschbetrag nicht richtig berücksichtigt?
Mein Schwerbehindertenausweis wurde rückwirkend geändert oder neu ausgestellt. Kann ich dies bei der Einkommensteuererklärung auch noch nachträglich angeben und den Freibetrag geltend machen?
Ein Bescheid zur Feststellung der Behinderung vom Versorgungsamt ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Sobald dieser erlassen wurde können daher andere betroffene Bescheide geändert werden. Aus diesem Grund ist es möglich, rückwirkend den Einkommensteuerbescheid ändern zu lassen.
Obwohl ich einen Behindertenfreibetrag habe, wird mir bei der Gehaltsabrechnung dennoch Lohnsteuer abgezogen. Warum wird der monatliche Pauschbetrag nicht richtig berücksichtigt?
Der Freibetrag von behinderten Menschen für die Einkommensteuer ist ein sogenannter Pauschbetrag. Dieser wird nicht ausgezahlt oder mindert die Lohnsteuer direkt, sondern vermindert das zu versteuernde Einkommen.
Das Einkommen setzt sich zunächst aus dem Lohn und Gehalt zusammen. Von diesem Einkommen werden die verschiedenen Freibeträge abgezogen, also auch der Behindertenpauschbetrag. Erst danach steht das zu versteuernde Einkommen fest, von dem dann die Einkommensteuer berechnet wird.