Ausführliche Informationen zu den Steuerfreibeträgen für die Einkommensteuer, insbesondere zu den Voraussetzungen, finden Sie auf unserer Informationsseite.
- Muss ich dem Versorgungsamt meine Steuer-ID übermitteln um die Pauschbeträge geltend machen zu können?
- Mein Schwerbehindertenausweis wurde rückwirkend geändert oder neu ausgestellt. Kann ich dies bei der Einkommensteuererklärung auch noch nachträglich angeben und den Freibetrag geltend machen?
- Obwohl ich einen Behindertenfreibetrag habe, wird mir bei der Gehaltsabrechnung dennoch Lohnsteuer abgezogen. Warum wird der monatliche Pauschbetrag nicht richtig berücksichtigt?
Muss ich dem Versorgungsamt meine Steuer-ID übermitteln um die Pauschbeträge geltend machen zu können?
Bei Feststellungen über den Grad der Behinderung ab dem 01.01.2026 übermitteln die Versorgungsämter diese Daten automatisch an das Finanzamt. Dazu wird bei der Antragsstellung bereits die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) abgefragt. Für die Geltendmachung der Pauschbeträge bei der Einkommenssteuer ist daher gegenüber dem Finanzamt kein Nachweise mehr erforderlich.
Achtung: Feststellungen durch das Versorgungsamt welche vor dem 31.12.2025 getätigt wurden, erfordern weiterhin einen Nachweis (Kopie Bescheid oder Schwerbehindertenausweis) gegenüber dem Finanzamt. Eine Übermittlung der Steuer-ID an das Versorgungsamt ist nicht notwendig.
Mein Schwerbehindertenausweis wurde rückwirkend geändert oder neu ausgestellt. Kann ich dies bei der Einkommensteuererklärung auch noch nachträglich angeben und den Freibetrag geltend machen?
Ein Bescheid zur Feststellung der Behinderung vom Versorgungsamt ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Sobald dieser erlassen wurde können daher andere betroffene Bescheide geändert werden. Aus diesem Grund ist es möglich, rückwirkend den Einkommensteuerbescheid ändern zu lassen.
Obwohl ich einen Behindertenfreibetrag habe, wird mir bei der Gehaltsabrechnung dennoch Lohnsteuer abgezogen. Warum wird der monatliche Pauschbetrag nicht richtig berücksichtigt?
Der Freibetrag von behinderten Menschen für die Einkommensteuer ist ein sogenannter Pauschbetrag. Dieser wird nicht ausgezahlt oder mindert die Lohnsteuer direkt, sondern vermindert das zu versteuernde Einkommen.
Das Einkommen setzt sich zunächst aus dem Lohn und Gehalt zusammen. Von diesem Einkommen werden die verschiedenen Freibeträge abgezogen, also auch der Behindertenpauschbetrag. Erst danach steht das zu versteuernde Einkommen fest, von dem dann die Einkommensteuer berechnet wird.
