Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, Gl, Bl, aG oder H erfüllen die Voraussetzungen um die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen zu können. Dazu wird das Beiblatt mit Wertmarke benötigt.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl können Alternativ die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen. Liegt das Merkzeichen aG, Bl oder H vor, kann die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte (Merkzeichen EB oder VB) mit einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bzw. einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 70, beziehungsweise von mindestens 50 mit dem Merkzeichen G, die am 01. Oktober 1979 bereits die Berechtigung hatten, erhalten die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung ebenfalls kostenfrei.
Detaillierte Informationen zur Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr finden Sie bei unserem Projekt ÖPNV-Info.
Weitere Informationen
- ÖPNV-Info — Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Unentgeltliche Beförderung
oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung - ÖPNV-Info
Berechtigungsabfrage für die Wertmarke
oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/berechtigungsabfrage-fuer-die-wertmarke
Rechtsgrundlagen
- §§ 228 — 230 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
Kapitel 13: Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html - Artikel 2 UnBefG 1979 (Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr)
Besitzstand
gesetze-im-internet.de/unbefg_1979/art_2.html