Die Deutsche Telekom bietet für einige Tarife einen Sozialtarif an.
Diesen können folgende Personengruppen in Anspruch nehmen:
- Personen die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben
- Blinde Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
- Gehörlose Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
- Sprachbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
- Personen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten
Der Sozialtarif gewährt Vergünstigungen bei den Verbindungsentgelten bis zu einem Höchstsatz. Für Flatrates und Internetzugänge wird der Sozialtarif nicht angeboten.
Weitere Informationen
- Deutsche Telekom AG
Sozialtarif
telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern