Sozialtarif der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom bietet für einige Tarife einen Sozialtarif an.

Diesen können folgende Personengruppen in Anspruch nehmen:

  • Personen die eine Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben
  • Blinde Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
  • Gehörlose Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
  • Sprachbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 90
  • Personen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten

Der Sozialtarif gewährt Vergünstigungen bei den Verbindungsentgelten bis zu einem Höchstsatz. Für Flatrates und Internetzugänge wird der Sozialtarif nicht angeboten.

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